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Jeder, der einen Schaden verursacht, kann für diesen Schaden haftbar gemacht werden. Daher sollte jeder den Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) tätigen. Die PHV deckt die alltäglichen Risiken ab, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind.

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)

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Autor: Dr. Exzon
Autor: KaiserAdler
hinzugefügt: Sat, 25-Aug-2007
angeklickt: 61 mal
Land: Germany

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