Ihre steuerbegünstigte Vorsorge für Alter, Familie und Beruf: die Allianz BasisRente. Unter dem Motto "Gerecht für Jung und Alt" beginnt in 2005 die "größte Rentenreform seit Adenauer", so Bernd Katzenstein, Sprecher des Instituts für Altersvorsorge über das Inkrafttreten des neuen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG). Staatlich geförderte Vorsorgeprodukte sollen dabei den Rentenschwund im Alter ausgleichen. Ihre Vorteile bei der Allianz: Private, staatlich geförderte Altersvorsorge
Monat für Monat Extra-Geld im Rentenalter - solange Sie leben
Steuerbegünstigte Vorsorge nicht nur für die BasisRente, sondern auch für die Zusatzbausteine Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge
Die Allianz BasisRente
Warum ist diese Versicherung für mich wichtig? Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) reißt neue Löcher in die Vorsorge. Damit wird eine ergänzende Altersvorsorge wichtiger denn je. Staatlich geförderte Produkte sollen den Rentenschwund im Alter ausgleichen.
Mit der BasisRente können Sie in bisher nicht gekanntem Umfang aus unversteuerten Einkommen für Ihr Alter vorsorgen.
Auch Risikobausteine werden neben der Altersvorsorge staatlich gefördert. Damit sind mit der BasisRente auch maßgeschneiderte Lösungen zur Rundum-Vorsorge realisierbar - und dies alles staatlich begünstigt!
Wer bekommt die Allianz BasisRente? Grundsätzlich alle Personen.
Wie funktioniert die Förderung? Die Beiträge zur BasisRente sind als Sonderausgaben jährlich bis zu einer Höhe von maximal 20.000 EUR steuerlich abzugsfähig.
Die maximal abziehbaren Beiträge sind in 2007 auf 64 Prozent des tatsächlichen Aufwands begrenzt und erhöhen sich jedes folgende Jahr um 2 Prozent. Der höchstmögliche Abzugsbetrag ist im Jahre 2025 erreicht. Dies gilt auch für die Beiträge zu eingeschlossenen Zusatzbausteinen.
Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, kürzen diese den maximal abziehbaren Betrag. Bei Personen, die ohne eigene Beitragsleistung einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, beispielsweise Beamte, reduziert sich der maximal abziehbare Betrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Kombinations-möglichkeiten bei Vertragsabschluss Die Allianz BasisRente können Sie mit weiteren Zusatzbausteinen kombinieren. Übrigens zu denselben steuerlichen Vergünstigungen wie bei der BasisRente selbst.
Sie können: • eine Hinterbliebenenvorsorge einschließen, um Ihre Angehörigen finanziell abzusichern. Im Falle Ihres Todes erhält Ihr Ehepartner eine lebenslange Hinterbliebenenrente. Ihre Kinder erhalten eine Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Übrigens müssen Sie die Hinterbliebenenvorsorge nicht sofort abschließen. Sie kann auch noch nachträglich, beispielsweise bei Heirat oder Geburt, eingeschlossen werden.
• eine Berufsunfähigkeitsvorsorge einschließen, um sich gegen erhebliche Einkommenseinbußen und zusätzliche finanzielle Belastungen im Falle von Berufsunfähigkeit abzusichern. Bei Berufsunfähigkeit zahlen Sie keine Beiträge mehr und bekommen eine Berufsunfähigkeitsrente. Zum vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie dann trotzdem Ihre Altersrente in voller Höhe.
Produktdetails • Die BasisRente dient primär der Altersversorgung. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Ihrem 60. Lebensjahr.
• Die Beiträge für die Zusatzbausteine sind steuerbegünstigt, wenn Sie weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen.
• Die Hinterbliebenenrenten dürfen nicht höher als die Altersrente sein.
• Keine Beleihung oder einmalige Auszahlung des Vorsorgekapitals möglich.
• Ihre BasisRente ist "Hartz IV" sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II, nicht möglich.
• Die BasisRente ist nicht vererbbar. Über den Zusatzbaustein der Hinterbliebenenvorsorge können Sie allerdings auch Ihre Angehörigen absichern.
• Eine in 2007 ausgezahlte BasisRente ist nur zu 54 Prozent zzgl. der Überschussbeteiligung steuerpflichtig. Der Prozentsatz für jeweils neu abgeschlossene BasisRenten erhöht sich bis zum Jahre 2040 sukzessive auf 100 Prozent.